Verpackungshinweis

Soweit die spitspot-Händler gemäß den Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet sind, nehmen diese die jeweiligen Verpackungen ihrer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland AG oder dem „RESY“-Symbol) tragen, zurück und sorgen für deren Wiederverwendung oder Entsorgung. Zur weiteren Klärung der Rückgabe können sich Käufer bei solchen Produkten bitte mit dem jeweiligen spitspot-Händler in Verbindung setzen. Der jeweilige spitspot-Händler wird sodann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt, in der Umgebung des Wohnsitzes des Käufers nennen. Sollte dies nicht möglich sein, haben Käufer die Möglichkeit, die Verpackung an den jeweiligen spitspot-Händler zu schicken. Die Verpackungen werden von dem jeweiligen spitspot-Händler wieder verwendet oder gemäß den Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.

Unsere spitspot-Verkäufer haben sich zur Sicherstellung der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV – soweit sie als Anbieter erstmals mit Ware befüllter und an private Endverbraucher abgegebener Verkaufsverpackungen handeln - einem bundesweit tätigen Rücknahmesystem angeschlossen. Weitere und konkrete Informationen sind in den Verkäuferinformationen der jeweiligen Verkaufsangebote auf der spitspot-Plattform zu finden.

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